Berufsunfähigkeitsversicherungen werden oft als Zusatzbaustein zu Lebensversicherungen angeboten. Ist es sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Paket mit einer Kapitallebensversicherung abzuschließen? Nein, sagen viele Experten. Der Grund: Weil die Kombiversicherung teurer ist als ein reiner Berufsunfähigkeitsvertrag, werden häufig Abstriche am Berufsunfähigkeitsschutz gemacht, damit die Prämien bezahlbar bleiben. Folge: Die Berufsunfähigkeitsrente fällt im Ernstfall zu niedrig aus und reicht nicht, um die Vorsorgelücke zu schließen, falls man wegen Krankheit oder Unfall frühzeitig kein Geld mehr verdienen kann. Oft wird die Vertragslaufzeit zu kurz abgeschlossen, so dass der Berufsunfähigkeitsschutz schon mit 50 oder 55 Jahren endet. Das ist nicht zu empfehlen – denn je älter man wird, desto größer wird das Risiko, tatsächlich berufsunfähig zu werden. Besser auf die Kapitallebensversicherung verzichten, die Familie mit einer günstigen Risikolebensversicherung für den Todesfall absichern und den eingesparten Beitrag direkt in den Berufsunfähigkeitsschutz investieren. Der gesparte Betrag kann auch in eine staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Rente fließen. Deren Rendite ist wegen der staatlichen Zulagen und Steuervorteile oft um mehrere Prozentpunkte höher als bei einer Kapitallebensversicherung, zumal das volle Steuerprivileg der Kapitallebensversicherungen vom Gesetzgeber längst kassiert wurde. Außerdem: Wenn der Berufsunfähigkeitsschutz an eine Lebensversicherung gekoppelt wurde, ist es oft vertraglich nicht möglich, die Kapitallebensversicherung zu beenden und den Berufsunfähigkeitsschutz dennoch weiterzuführen. Wenn man nicht mehr zahlen kann, bleibt nur die Beitragsfreistellung des gesamten Vertrages. Während dieser Zeit entfällt auch der Berufsunfähigkeitsschutz. Wer eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, ist flexibler und erreicht die gleichen Vorsorgeziele mir weniger Aufwand. Die Risikovorsorge für Berufsunfähigkeit deshalb besser von der Geldanlage trennen und beim Sparen die staatlichen Fördermöglichkeiten nutzen.
Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall schon vor Erreichen des Rentenalters aus Ihrem Beruf aussteigen müssen, stehen Sie vor einem großen Problem: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei völliger Erwerbsunfähigkeit ihre Minirente .
Folge: Als Betroffener bekommen Sie nur dann die knappen staatlichen Leistungen, wenn Sie so gut wie gar nicht mehr arbeiten können. Wenn Sie theoretisch noch irgendeiner - auch schlechter bezahlten - Tätigkeit nachgehen könnten, gehen Sie leer aus.
Vor dem finanziellen Kollaps bei Unfall oder Krankheit müssen Sie sich also eigenverantwortlich schützen - am besten mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch welche Police ist die richtige? Was müssen Sie beim Vertragsabschluss beachten? Wie hoch soll im Ernstfall die Rente sein? Auf dieser Internetseite finden Sie erste Antworten.